AGB - Basdorf Party Rent

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Basdorf party rent

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Mietnutzung
Die Benutzung aller Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter übernimmt die Mietgegenstände in sauberem, trockenem und funktionstüchtigem Zustand. Die Nutzung darf erst nach erfolgter Einweisung und bei Einhalten der Benutzungsvorschriften durchgeführt werden.

2. Mietgebühr
Die Mietgebühr wird immer bei Abholung/Anlieferung fällig. Es erfolgt nach § 19 UStG keine Erhebung der MwSt. Bei Mietgegenständen, auf denen eine Kaution erhoben wird, erfolgt ein gesonderter Hinweis. Die Kaution muss am Tag des Mietbeginns inkl. der Mietgebühr entrichtet werden und wird am Tag der Rückgabe bzw. Abholung wieder erstattet. Sollten die Mietbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Kaution in Teilen oder der vollen Höhe einbehalten werden.

3. Nutzung und Rückgabe
Eine Nutzung oder Rückgabe nach dem vereinbarten Mietzeitraum ist, falls nicht anders vereinbart, untersagt und zieht weitere Mietgebühren (die jeweilige Tagesmiete) mit sich. Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt!

4. Haftung
Sollten Mängel beim Aufbau festgestellt werden, sind diese dem Vermieter sofort zu melden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände entsprechend des Ausgabezustandes zurückgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für jegliche Sach- und Personenschäden keine Haftung übernommen wird. Die Benutzung der Hüpfburgen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für Schäden, die bei der Nutzung bzw. Mietdauer auftreten, haftet der Mieter. Fehlende Teile bei der Rückgabe sind umgehend vom Mieter zu ersetzen. Ist ein Mietgegenstand defekt und es besteht keine Möglichkeit aus dem eigenen Lagerbestand Ersatz zu schaffen, wird der volle Mietpreis erstattet und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Bestehende Gesetze oder Ortsvorschriften müssen vom Mieter selbstverständlich eingehalten werden. Das Aufstellen und die Nutzung von Hüpfburgen bei starkem Wind oder bei Regen sind untersagt! Das Aufstellen von Pavillons bei Windgeschwindigkeiten über 50 km/h ist ebenfalls untersagt!
Das Nutzen der angebotenen Zeltheizung erfolgt auf eigene Gefahr!

Bei starken Beschädigungen können pro Mietgegenstand Reparaturgebühren von bis zu 100€ und bei Verlust oder vollständiger Zerstörung der Wiederbeschaffungswert eingefordert werden.

Bei der Rückgabe feuchter oder nasser PVC-Hüpfburgen, wird die erhobene Kaution vollständig einbehalten!
Reinigungskosten können bei verschmutzten Mietgegenständen in Höhe von max. 50€ eingefordert werden.

5. Transport
Der Transport von Mietgegenständen erfolgt immer nur bis zur Bordsteinkante. Ausgenommen hiervon sind Buchungen inkl. Auf- & Abbau. Im Fall der Selbstabholung ist der Mieter für die Ladungssicherung verantwortlich. Bei Beschädigungen an Mietgegenständen durch den Transport des Mieters, ist an den Vermieter unverzüglich Meldung zu erstatten, welcher ggf. eine Reparaturgebühr erheben kann (siehe Punkt 4). Der Transport von Gasflaschen darf ausschließlich unter den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Der Vermieter hat außerdem für das Vorhandensein der notwendigen Abdeckung der Gasflaschen Sorge zu tragen.

6. Kündigung/Rücktritt des Mietvertrages oder Reservierung
Der Rücktritt von einer Reservierung ist bis 10 Tage vor Mietbeginn kostenfrei. Danach werden 50% des Mietpreises berechnet. Bei kurzfristig eintretendem Schlechtem Wetter und einer daraus resultierenden Nichtnutzung, wird keine Gebühr erhoben.
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